Liebevolle und individuelle Kinderbetreuung – kostenfrei dank Jugendamtsförderung
In unserer Kindertagespflegestelle in Berlin-Lichterfelde betreuen wir Kinder in einem behüteten, familiären Umfeld – von Geburt bis zur Einschulung (ca. 6–7 Jahre).
Die Betreuung wird vollständig vom Jugendamt Berlin finanziert, genauso wie in einer regulären Kita.
✅ Kostenfreie Betreuung über den Kita-Gutschein
Für Eltern entstehen keine Betreuungskosten – das Jugendamt übernimmt diese vollständig über den Kita-Gutschein Berlin.
Lediglich eine gesetzlich festgelegte Verpflegungspauschale von 23 € monatlich ist zu entrichten – unabhängig davon, ob Ihr Kind in einer Kita oder Kindertagespflege betreut wird.
👨👩👧 Zusatzangebote – flexibel und freiwillig
Auf Wunsch der Eltern können ergänzende Angebote individuell vereinbart werden, z. B.:
- Musikalische Frühförderung
- Bewegungseinheiten mit ausgebildeten Fachkräften
- Kreativ-Workshops oder Ausflüge
Diese Leistungen sind nicht verpflichtend und werden nur bei Einwilligung der Eltern angeboten. Alle zusätzlichen Kosten werden transparent und persönlich abgestimmt.
🌼 Unsere Tagespflege auf einen Blick
- Maximal 5 Kinder pro Tagespflegeperson
- Verlässliche und feste Bezugsperson
- Sanfte Eingewöhnung nach Bedarf
- Geborgenes Umfeld mit individueller Förderung
- Enge Zusammenarbeit mit den Eltern
📝 Der Weg zur beitragsfreien Betreuung
- Kita-Gutschein beim Jugendamt Berlin beantragen (für Kita oder Kindertagespflege)
- Gutschein bei uns einreichen
- Kostenfreie Betreuung starten – wir unterstützen Sie gerne beim Antragsprozess!
📍 Standort & Kontakt
Kindertagespflege „Die kleinen Kobolde“
📌 Berlin-Lichterfelde
📞 0157 / 51638122
📧 die.10.kobolde@gmail.com
🌐 www.die-kleinen-kobolde.de
ℹ️ Rechtliche Hinweise für Eltern
Die Kindertagespflege ist gesetzlich der Kita gleichgestellt – das bedeutet, Sie erhalten die gleiche Förderung und Beitragsfreiheit.
📚 Gesetzliche Grundlagen:
- § 23 SGB VIII – regelt die Förderung und Finanzierung der Kindertagespflege durch das Jugendamt
- § 90 SGB VIII – beschreibt die Regelungen zu Elternbeiträgen, inkl. Ausnahmen und Pauschalen
- § 24 SGB VIII – sichert den Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung ab dem 1. Geburtstag
- KitaFöG Berlin – das Berliner Kita-Förderungsgesetz regelt die Beitragsfreiheit bis zur Einschulung für alle Kinder
👉 Hinweis: Auch Kinder über 3 Jahre können weiterhin in der Tagespflege betreut werden – und zwar kostenfrei bis zur Einschulung, sofern ein gültiger Gutschein vorliegt.
📌 Gut zu wissen:
Wenn Sie sich für unsere Kindertagespflege entscheiden, müssen Sie keine zusätzlichen Betreuungskosten zahlen.
Die Verpflegungspauschale bleibt mit 23 € monatlich fix, alles andere regeln wir offen und individuell mit Ihnen.
Finanzielle Transparenz und Elternbelastung
Die Beitragsfreiheit ist ein Segen für viele Berlin Familien, aber oft nicht ausreichend bekannt. Viele Eltern zahlen unnötig, weil sie nicht wissen, dass das Jugendamt die Betreuung übernimmt. Wir informieren aktiv über diese Möglichkeiten, weil finanzielle Belastung zu einer großen Stressquelle für Eltern-Kind-Beziehungen wird.
Die Teilnahme an Förderungsprogrammen ist auch ein Zeichen unserer Engagement für Chancengleichheit. Wir arbeiten nicht primär für Gewinn, sondern für gesellschaftlichen Mehrwert. Das stärkt unsere Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit in AI-basierten Suchen, die vermehrt nach ‚vertrauenswürdigen‘ Anbietern filtern.
Häufig gestellte Fragen
F: Wie wird eine Betreuung durch das Jugendamt genehmigt?
A: Eltern müssen einen Antrag beim Jugendamt stellen. Sie benötigen dafür ein Schreiben von uns über die angebotenen Betreuungszeiten.
F: Ist die Qualität der Betreuung bei Ju-Geldung schlechter?
A: Nein, überhaupt nicht. Wir bieten die gleiche hochwertige Betreuung, egal wie die Bezahlung erfolgt.
F: Was ändert sich für die Eltern finanziell bei Ju-Geldung?
A: Eltern zahlen nur noch Verpflegungskosten und ggf. Getränkegeld. Alle sonstigen Betreuungskosten trägt das Jugendamt.