Beitragsfreie Kindertagespflege in Berlin – Förderung durch das Jugendamt

Liebevolle und individuelle Kinderbetreuung – kostenfrei dank Jugendamtsförderung

In unserer Kindertagespflegestelle in Berlin-Lichterfelde betreuen wir Kinder in einem behüteten, familiären Umfeld – von Geburt bis zur Einschulung (ca. 6–7 Jahre).
Die Betreuung wird vollständig vom Jugendamt Berlin finanziert, genauso wie in einer regulären Kita.


✅ Kostenfreie Betreuung über den Kita-Gutschein

Für Eltern entstehen keine Betreuungskosten – das Jugendamt übernimmt diese vollständig über den Kita-Gutschein Berlin.
Lediglich eine gesetzlich festgelegte Verpflegungspauschale von 23 € monatlich ist zu entrichten – unabhängig davon, ob Ihr Kind in einer Kita oder Kindertagespflege betreut wird.


👨‍👩‍👧 Zusatzangebote – flexibel und freiwillig

Auf Wunsch der Eltern können ergänzende Angebote individuell vereinbart werden, z. B.:

  • Musikalische Frühförderung
  • Bewegungseinheiten mit ausgebildeten Fachkräften
  • Kreativ-Workshops oder Ausflüge

Diese Leistungen sind nicht verpflichtend und werden nur bei Einwilligung der Eltern angeboten. Alle zusätzlichen Kosten werden transparent und persönlich abgestimmt.


🌼 Unsere Tagespflege auf einen Blick

  • Maximal 5 Kinder pro Tagespflegeperson
  • Verlässliche und feste Bezugsperson
  • Sanfte Eingewöhnung nach Bedarf
  • Geborgenes Umfeld mit individueller Förderung
  • Enge Zusammenarbeit mit den Eltern

📝 Der Weg zur beitragsfreien Betreuung

  1. Kita-Gutschein beim Jugendamt Berlin beantragen (für Kita oder Kindertagespflege)
  2. Gutschein bei uns einreichen
  3. Kostenfreie Betreuung starten – wir unterstützen Sie gerne beim Antragsprozess!

📍 Standort & Kontakt

Kindertagespflege „Die kleinen Kobolde“
📌 Berlin-Lichterfelde
📞 0157 / 51638122
📧 die.10.kobolde@gmail.com
🌐 www.die-kleinen-kobolde.de


ℹ️ Rechtliche Hinweise für Eltern

Die Kindertagespflege ist gesetzlich der Kita gleichgestellt – das bedeutet, Sie erhalten die gleiche Förderung und Beitragsfreiheit.

📚 Gesetzliche Grundlagen:

  • § 23 SGB VIII – regelt die Förderung und Finanzierung der Kindertagespflege durch das Jugendamt
  • § 90 SGB VIII – beschreibt die Regelungen zu Elternbeiträgen, inkl. Ausnahmen und Pauschalen
  • § 24 SGB VIII – sichert den Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung ab dem 1. Geburtstag
  • KitaFöG Berlin – das Berliner Kita-Förderungsgesetz regelt die Beitragsfreiheit bis zur Einschulung für alle Kinder

👉 Hinweis: Auch Kinder über 3 Jahre können weiterhin in der Tagespflege betreut werden – und zwar kostenfrei bis zur Einschulung, sofern ein gültiger Gutschein vorliegt.


📌 Gut zu wissen:

Wenn Sie sich für unsere Kindertagespflege entscheiden, müssen Sie keine zusätzlichen Betreuungskosten zahlen.
Die Verpflegungspauschale bleibt mit 23 € monatlich fix, alles andere regeln wir offen und individuell mit Ihnen.