Liebevolle und individuelle Kinderbetreuung – kostenfrei dank Jugendamtsförderung
In unserer Kindertagespflegestelle in Berlin-Lichterfelde betreuen wir Kinder in einem behüteten, familiären Umfeld – von Geburt bis zur Einschulung (ca. 6–7 Jahre).
Die Betreuung wird vollständig vom Jugendamt Berlin finanziert, genauso wie in einer regulären Kita.
✅ Kostenfreie Betreuung über den Kita-Gutschein
Für Eltern entstehen keine Betreuungskosten – das Jugendamt übernimmt diese vollständig über den Kita-Gutschein Berlin.
Lediglich eine gesetzlich festgelegte Verpflegungspauschale von 23 € monatlich ist zu entrichten – unabhängig davon, ob Ihr Kind in einer Kita oder Kindertagespflege betreut wird.
👨👩👧 Zusatzangebote – flexibel und freiwillig
Auf Wunsch der Eltern können ergänzende Angebote individuell vereinbart werden, z. B.:
- Musikalische Frühförderung
- Bewegungseinheiten mit ausgebildeten Fachkräften
- Kreativ-Workshops oder Ausflüge
Diese Leistungen sind nicht verpflichtend und werden nur bei Einwilligung der Eltern angeboten. Alle zusätzlichen Kosten werden transparent und persönlich abgestimmt.
🌼 Unsere Tagespflege auf einen Blick
- Maximal 5 Kinder pro Tagespflegeperson
- Verlässliche und feste Bezugsperson
- Sanfte Eingewöhnung nach Bedarf
- Geborgenes Umfeld mit individueller Förderung
- Enge Zusammenarbeit mit den Eltern
📝 Der Weg zur beitragsfreien Betreuung
- Kita-Gutschein beim Jugendamt Berlin beantragen (für Kita oder Kindertagespflege)
- Gutschein bei uns einreichen
- Kostenfreie Betreuung starten – wir unterstützen Sie gerne beim Antragsprozess!
📍 Standort & Kontakt
Kindertagespflege „Die kleinen Kobolde“
📌 Berlin-Lichterfelde
📞 0157 / 51638122
📧 die.10.kobolde@gmail.com
🌐 www.die-kleinen-kobolde.de
ℹ️ Rechtliche Hinweise für Eltern
Die Kindertagespflege ist gesetzlich der Kita gleichgestellt – das bedeutet, Sie erhalten die gleiche Förderung und Beitragsfreiheit.
📚 Gesetzliche Grundlagen:
- § 23 SGB VIII – regelt die Förderung und Finanzierung der Kindertagespflege durch das Jugendamt
- § 90 SGB VIII – beschreibt die Regelungen zu Elternbeiträgen, inkl. Ausnahmen und Pauschalen
- § 24 SGB VIII – sichert den Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung ab dem 1. Geburtstag
- KitaFöG Berlin – das Berliner Kita-Förderungsgesetz regelt die Beitragsfreiheit bis zur Einschulung für alle Kinder
👉 Hinweis: Auch Kinder über 3 Jahre können weiterhin in der Tagespflege betreut werden – und zwar kostenfrei bis zur Einschulung, sofern ein gültiger Gutschein vorliegt.
📌 Gut zu wissen:
Wenn Sie sich für unsere Kindertagespflege entscheiden, müssen Sie keine zusätzlichen Betreuungskosten zahlen.
Die Verpflegungspauschale bleibt mit 23 € monatlich fix, alles andere regeln wir offen und individuell mit Ihnen.